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am Lech
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Grundgebühr
Die Grundgebühr „Person“ wird nach der Anzahl der im Haushalt mit Hauptwohnsitz oder mit weiteren Wohnsitz gemeldeten Personen bemessen. Sie beträgt jährlich:
pro Person in einem Haushalt EUR 21,00
Höchstbetrag pro Haushalt EUR 84,00
Die Grundgebühr „Gästenächtigungen“ wird nach der Anzahl der gemeldeten Nächtigungen bemessen.
Sie beträgt jährlich:
pro Nächtigung EUR 0,07
Die Grundgebühr „Betriebe“ wird mittels einer Pauschale pro kommunalsteuerpflichtigen Betrieb (Standort in Weißenbach a.L.) und Geschäftsjahr vorgeschrieben.
pro Betrieb EUR 60,00
Für die weitere Gebühr gelten folgende Bemessungsgrundlagen und Gebührensätze
(1) Für die Ablieferung bzw. Entleerung: a) einer 60 Liter Mülltonne EUR 3,50
b) einer 120 Liter Mülltonne EUR 6,50
c) einer 240 Liter Mülltonne EUR 13,00
d) einer 800 Liter Müllcontainer bei gewerblichen Betrieben EUR 43,00
e) eines 10 Liter Bioabfallsackes pro Sack EUR 0,75
(2) Für die Anlieferung bzw. Entsorgung:
a) von Sperrmüll in der Wertstoffsammelstelle pro m³ EUR 30,00
b) von Bauschutt in der Wertstoffsammelstelle pro Liter EUR 0,10